Die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr wurde bereits mit der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) des Europäischen Parlaments geschaffen.
Die nationale Umsetzung der PSD erfolgte durch das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das im Juli 2009 vom österreichischen Parlament beschlossen wurde und mit 1. November 2009 in Kraft getreten ist.
Regelungen für Zahlungsinstitute, Informationspflichten, operative Vorgaben und Haftungsfragen wurden im Sinne eines gesamteuropäischen Zahlungsverkehrs definiert. Damit erhielten Zahlungsdienste, unabhängig davon, ob sie in Österreich oder innerhalb der EU grenzüberschreitend erbracht werden, einen einheitlichen Rechtsrahmen.
Die Einführung des ZaDiG und die damit verbundenen Bestimmungen machten eine Anpassung bzw. Änderung der unten gelisteten Gesetze erforderlich. Diese Änderungen traten ebenfalls mit 1. November 2009 in Kraft.
Das Bundesgesetz über grenzüberschreitende Überweisungen (Überweisungsgesetz), BGBl. I Nr. 123/1999, Art. I in der Fassung von BGBl. I Nr. 123/2003 wurde mit Ablauf des 31. Oktober 2009 aufgehoben. Es ist aber weiterhin auf Zahlungsvorgänge anzuwenden, die bis zum Ablauf des 31. Oktober 2009 ausgelöst wurden.