Zur Beauftragung bei österreichischen Geldinstituten ist die
Zahlungsanweisung seit 1. Juli 2008 für Zahlungen ins Inland und den gesamten SEPA-Raum zu verwenden. Andere Belege sind für diese Funktionalität nicht vorgesehen.
Der Beleg für
Finanzamtszahlungen wurde speziell für Transaktionen an das Finanzamt entwickelt und konzipiert. Mit diesem Beleg können mehrere Steuerarten gleichzeitig beglichen werden. Durch die Übersichtlichkeit und Rationalisierung des Zahlungsprozesses wird das Datenmanagement spürbar vereinfacht und beschleunigt.
Die "
Technischen Anforderungen zum Abkommen und zur Verpflichtungserklärung über einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke" sind bei der Herstellung von Zahlungsverkehrsvordrucken unbedingt einzuhalten, damit ein reibungsloser Zahlungsverkehr ermöglicht wird.
Damit Sie Zahlungsverkehrsvordrucke für Ihre Kunden nach festgelegten Anforderungskriterien drucken können, halten wir die
benötigten Druckunterlagen für Sie bereit.
Um den Zahlungsverkehr so reibungslos wie möglich zu gestalten bedarf es vieler verschiedener Komponenten, die alle in Einklang zu bringen sind. Maßgeblich beteiligt ist dabei die korrekte Produktion und
Bedruckung/Personalisierung der Zahlungsverkehrsvordrucke.
In unserem Download-Bereich stellen wir Ihnen eine
Ausfüllhilfe als Ausgangsbasis für die Personalisierung der Zahlungsanweisung anhand eines Beispiels mit kurzer Auftragsbestätigung zur Verfügung.
Die eindeutige Identifizierung der Zahlungsempfänger wird bei der Zahlungsanweisung statt dem gewohnten inländischen Duo "Kontonummer und Bankleitzahl" durch die international gültige Kontonummer
IBAN und die internationale Bankleitzahl
BIC gewährleistet.
Betreffend Fragen rund um Zahlungsverkehrsvordrucke haben wir für Sie eine Liste wichtiger
Ansprechpartner zusammengestellt.
Die Zahlungsanweisung unterstützt ebenfalls das
Gutschriftstruncationverfahren, bei dem vorausgefüllte Daten mit Prüfziffern abgesichert werden.
Umfangreiche Information zu SEPA finden Sie auf
www.austrianpaymentcouncil.at