DOWNLOAD      GLOSSAR      IMPRESSUM      KONTAKT   
STUZZA


Studiengesellschaft
für Zusammenarbeit
im Zahlungsverkehr GmbH


Telefon: +43/1/505 32 80-0
Fax: +43/1/505 32 80-77
Stiftgasse 15-17/8
A-1070 Wien

E-Mail: office@stuzza.at
Die neue ZahlungsanweisungZAHLUNGSANWEISUNG

Um den Zahlungsverkehr so reibungslos wie möglich zu gestalten bedarf es vieler verschiedener Komponenten, die alle in Einklang zu bringen sind. Maßgeblich beteiligt ist dabei die korrekte Produktion und Bedruckung/Personalisierung der Zahlungsverkehrsvordrucke.

Durch die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrraumes kommt es auch bei Zahlungsbelegen zu einer Neuerung: es wird künftig nur mehr einen einzigen und einheitlichen Zahlungsbeleg, die Zahlungsanweisung geben.

Zur Beauftragung bei österreichischen Geldinstituten darf die neue Zahlungsanweisung seit 1. Juli 2008 für Zahlungen ins Inland und den gesamten SEPA-Raum verwendet werden. Andere Belege sind für diese Funktionalität nicht vorgesehen.

Um den Zahlungsempfänger eindeutig zu identifizieren, werden bei den neuen Zahlungsanweisungen statt dem gewohnten inländischen Duo "Kontonummer und Bankleitzahl" die international gültige Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC verwendet.

Der Beleg unterstützt ebenfalls das Truncation-Verfahren, bei dem vorausgefüllte Daten mit Prüfziffern abgesichert werden. Eine kleine technische Hilfestellung findet sich hier.

Zahl-/Erlagschein, Überweisung, EU-Standard-Überweisung
Der Zahl-/Erlagschein und die Überweisung sind ausschließlich national, also nur innerhalb Österreichs, zu verwenden und werden von der Zahlungsanweisung nach und nach abgelöst. Ebenso die EU-Standard-Überweisung.

HINWEIS: Die bestehenden Zahlungsverkehrsvordrucke (Zahlschein, Erlagschein, Überweisung und EU-Standard-Überweisung) behalten zumindest bis Ende 2010 ihre Gültigkeit.

Order-, Rekta- und Inhaberschecks
Bereits im Jahr 1997 kam es zu einer Vereinheitlichung dieser Belege, um auch diese Zahlungsverkehrsvordrucke mit der Scanning-Technologie verarbeiten zu können.

Für den flächendeckenden Einsatz der Scanning-Technologie in den Geldinstituten sind alle Zahlungsverkehrvordrucke im sogenannten "Blindfarbendruck" verbindlich aufzulegen.

Die "Technischen Anforderungen zum Abkommen und zur Verpflichtungserklärung über einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke" sind bei der Herstellung von Zahlungsverkehrsvordrucken unbedingt einzuhalten, damit ein reibungsloser Zahlungsverkehr ermöglicht wird.

Damit Sie Zahlungsverkehrsvordrucke für Ihre Kunden nach festgelegten Anforderungskriterien drucken können, halten wir die benötigten Druckunterlagen sowie wichtige Informationsquellen für Sie bereit.
 
Seite weiterempfehlen Druckansicht öffnen