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STUZZA




Studiengesellschaft
für Zusammenarbeit
im Zahlungsverkehr GmbH


Telefon: +43/1/505 32 80-0
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EU-STANDARDÜBERWEISUNG

Mit der EU-Standardüberweisung (EU-Binnenzahlung) können Sie seit Mitte 2003 Überweisungen in jedes Land der EU zu den Kosten von Inlandsüberweisungen tätigen.

Gemäß der „VERORDNUNG (EG) Nr. 924/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro“ können Sie seit dem 1. Juli 2003 Überweisungen innerhalb der Europäischen Union sowie zu einigen Ländern der EFTA zu den gleichen Konditionen wie Inlandsüberweisungen durchführen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für beleghafte wie für Online-Überweisungen. Um Auslandsüberweisungen zu den gleichen Preisen wie Inlandsüberweisungen durchführen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für eine EU-Standardüberweisung

  • EU-Standardüberweisungen können ausschließlich in EUR getätigt werden
  • Der Höchstbetrag von EUR 50.000,- darf nicht überschritten werden
  • Die Zahlung muss auf ein Konto in einem EU-Land gerichtet sein
  • IBAN und BIC des Empfängers müssen vollständig und korrekt angegeben sein
  • Durchführungsgebühren werden zwischen Auftraggeber und Empfänger geteilt
    (Jeder zahlt die in seinem Land anfallenden Spesen)

ACHTUNG: Aufträge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen werden als Auslandsüberweisungen getätigt und entsprechend verrechnet.

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