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Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr GmbH Stiftgasse 15-17/8, A-1070 Wien Telefon: +43/1/505 32 80-0, Fax: +43/1/505 32 80-77 E-Mail: office@stuzza.at, Internet: www.stuzza.at |
| EU-STANDARDÜBERWEISUNG Mit der EU-Standardüberweisung (EU-Binnenzahlung) können Sie seit Mitte 2003 Überweisungen in jedes Land der EU zu den Kosten von Inlandsüberweisungen tätigen. Gemäß der „VERORDNUNG (EG) Nr. 924/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro“ können Sie seit dem 1. Juli 2003 Überweisungen innerhalb der Europäischen Union sowie zu einigen Ländern der EFTA zu den gleichen Konditionen wie Inlandsüberweisungen durchführen. Diese Regelung gilt gleichermaßen für beleghafte wie für Online-Überweisungen. Um Auslandsüberweisungen zu den gleichen Preisen wie Inlandsüberweisungen durchführen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Voraussetzungen für eine EU-Standardüberweisung
ACHTUNG: Aufträge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen werden als Auslandsüberweisungen getätigt und entsprechend verrechnet. |