Marinko Ostojic
Freitag, 07 Oktober 2016 09:10
Personalisierung durch Spendenorganisationen
Neben der Standardzahlungsanweisung gibt es die Spendenzahlungsanweisung. Diese bietet die Möglichkeit, das für die Spendenabsetzbarkeit notwendige Geburtsdatum von Neuspendern und bestehenden Spendern zu erheben. Auf dieser neuen Spendenzahlungsanweisung hat ein QR-Code keinen Sinn, da dadurch für die zu erhebenden Daten nicht ausreichend Platz verbleibt.
Spendenzahlungsanweisung für NeuspenderInnen
Hier können Sie die Produktionsvorlagen bestellen
Spendenzahlungsanweisung für NeuspenderInnen
- Verwendungszweck: Die Spendenzahlungsanweisung wird verwendet, wenn der Spender gänzlich unbekannt ist. Dieser Beleg liegt öffentlich auf (z.B. in Bankenfoyers) oder wird breit gestreut (z.B. Zeitungsbeilage, Hauswurfsendung, etc.)
- Adressat: Erst-Spender
- Benutzung: Einmalig
- Was wird vorgedruckt?
- Organisations-Name und -IBAN
- Optional: vier-stelliger frei wählbarer Aktionscode zur Identifizierung der Kampagne/Auflage/…
- WICHTIG: Zur Abgrenzung zwischen Aktion/Kampagne und PLZ ein „X“ einfügen!
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Mittwoch, 02 Dezember 2015 13:21
IBAN only - seit 01.02.2016 kann der BIC bei Zahlungen innerhalb EU/EWR entfallen
Die STUZZA hat IBAN only zum Anlass genommen, diese Information auch auf Zahlungsanweisungen zu platzieren. Zwischen dem Feld BIC und dem Währungsfeld EUR wurde der Text angepasst.
IBAN only ist seit 01.02.2016 möglich.
Wenn die Datenbank, aus welcher Zahlungsanweisungen personalisiert werden, den korrekten BIC enthält, muss dieser nicht unbedingt entfernt werdenund kann auch weiterhin auf Zahlungsanweisungen angedruckt werden. Sie können die lagernden Belege aufbrauchen und produzieren dann die Zahlungsanweisungen mit dem aktuellen Hinweis und der Version V10/15. Besuchen Sie unsere Homepage und holen Sie sich zielgerichtete Information rund um die Zahlungsanweisung unter hier.
Es wurde auch die Beschreibung des QR-Codes angepasst - der Link hierzu.
IBAN only ist seit 01.02.2016 möglich.
Wenn die Datenbank, aus welcher Zahlungsanweisungen personalisiert werden, den korrekten BIC enthält, muss dieser nicht unbedingt entfernt werdenund kann auch weiterhin auf Zahlungsanweisungen angedruckt werden. Sie können die lagernden Belege aufbrauchen und produzieren dann die Zahlungsanweisungen mit dem aktuellen Hinweis und der Version V10/15. Besuchen Sie unsere Homepage und holen Sie sich zielgerichtete Information rund um die Zahlungsanweisung unter hier.
Es wurde auch die Beschreibung des QR-Codes angepasst - der Link hierzu.
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News
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Donnerstag, 30 Juli 2015 07:04
Impressum
Firma | PSA Payment Services Austria GmbH |
Rechtsform | Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Adresse | Handelskai 92, Gate 2 |
1200 Wien | |
Telefon | +43 1 717 18 0 |
Telefax | +43 1 717 18 900 |
office(at)psa.at | |
Website | https://www.psa.at |
Firmensitz | Wien |
Firmenbuchgericht | Handelsgericht Wien |
Firmenbuchnummer | FN370048p |
UID Nummer | ATU66782626 |
Kammerzugehörigkeit | 1. Wirtschaftskammer Österreich |
Bundessparte Information und Consulting | |
Fachverband Finanzdienstleister | |
2. Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie Berufszweig IT Dienstleistung |
|
Gewerbebehörde |
Magistratisches Bezirksamt für den 2./20. Bezirk |
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Freitag, 23 Januar 2015 10:53
eps Danke
Vielen Dank fuer Ihren Einkauf!
Zum Shop
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Demo
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Freitag, 23 Januar 2015 10:42
eps Error
Unbekannter Fehler. Möglicherweise gibt es einen neuen Fehlercode, der in dieser Version des Codes noch nicht behandelt wird.
Setzen Sie sich mit dem Händler in verbindung, eventuell steht eine neue Democode-Version.
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Demo
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Dienstag, 20 Januar 2015 14:20
Demo Finanzamt-Zahlung
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Freitag, 16 Januar 2015 07:34
Gutschrifttruncation technische Hilfestellung
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Montag, 25 August 2014 08:09
giropay und eps ermöglichen sicheres grenzüberschreitendes Bezahlen per Online-Überweisung
Frankfurt am Main/Wien, 16. Juli 2014. Die beiden Online-Bezahlverfahren giropay aus Deutschland und eps Online-Überweisung aus Österreich haben ihre beiden Systeme miteinander vernetzt und bieten Online-Shops beide Verfahren nun über eine Schnittstelle an.
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presse
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Donnerstag, 21 August 2014 12:43
Gutschriftstruncation
Die Gutschriftstruncation bietet eine Absicherung von Zuordnungsdaten (Zahlungsreferenz) und damit eine Erleichterung und Qualitätssicherung für Zahlungsempfänger, die ihren Kunden Belege zur bequemeren Zahlung von Forderungen vorausgefüllt zusenden.
Die Zahlungsreferenz wird dabei mit einer nach ISO 7064 berechneten Prüfziffer abgesichert, welche die automatisierte Erfassung erleichtert und so für höhere Erkennungsraten in der Verarbeitung sorgt. Das automatisierte Zuordnen und Verbuchen von Forderungen erreicht damit eine wesentlich höhere Trefferquote.
Dazu ist ein Excel-Sheet verfügbar, welches die Berechnung von Prüfziffern im Truncationverfahren veranschaulicht und auch zur Erzeugung kleinerer Mengen von Prüfziffern geeignet ist.
Seit 1. Jänner 2009 ist mit der Zahlungsanweisung auch Gutschrift-Truncation möglich. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Prüfziffer auf der Zahlungsanweisung, welche sicherstellt, dass die Referenz auf dem Beleg vom System richtig verarbeitet wurde. Die Zahlungsreferenz hat maximal 35 Ziffern (ausschließlich).
Die Zahlungsreferenz wird dabei mit einer nach ISO 7064 berechneten Prüfziffer abgesichert, welche die automatisierte Erfassung erleichtert und so für höhere Erkennungsraten in der Verarbeitung sorgt. Das automatisierte Zuordnen und Verbuchen von Forderungen erreicht damit eine wesentlich höhere Trefferquote.
Dazu ist ein Excel-Sheet verfügbar, welches die Berechnung von Prüfziffern im Truncationverfahren veranschaulicht und auch zur Erzeugung kleinerer Mengen von Prüfziffern geeignet ist.
Seit 1. Jänner 2009 ist mit der Zahlungsanweisung auch Gutschrift-Truncation möglich. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Prüfziffer auf der Zahlungsanweisung, welche sicherstellt, dass die Referenz auf dem Beleg vom System richtig verarbeitet wurde. Die Zahlungsreferenz hat maximal 35 Ziffern (ausschließlich).
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