Marinko Ostojic

Montag, 05 Mai 2014 14:02

QR-Code "Zahlen mit Code"

Um die Funktion des Codes hervor zu heben und ihn damit leichter identifizierbar zu machen, ist er mit einem Rahmen, in dem die Worte "Zahlen mit Code" (rechts von unten nach oben) stehen, zu versehen.

folder QR-Code und BCD Definitionen

Montag, 05 Mai 2014 14:02

XML im Zahlungsverkehr

Der Datenaustausch zwischen Kunde und Bank und zwischen den österreichischen Banken erfolgt mittels normierter XML Nachrichten.

Die internationale Standardisierung der Zahlungsverkehrsnachrichten ist ein laufender Prozess.

Der Prozess der Normierung setzt auf der ISO 20022 auf, bekannt auch unter dem Kürzel UNIFI (UNIversal Financial Industry message scheme).

Die SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) hat die Aufgaben einer Registrierungsstelle für Nachrichten nach UNIFI übernommen. Alle registrierten Schemata sind öffentlich unter www.iso20022.org zugänglich.

Das EPC (European Payments Council) arbeitet an den Nachrichten für die Anwendung der internationalen Strukturen in SEPA-Verfahren und veröffentlicht die Dokumentation laufend

Die seit Anfang 2008 verfügbaren XML-Formate entsprechend der jeweils aktuellen Fassung für die SEPA-Verfahren finden Sie im Download-Bereich.

Bitte beachten Sie, dass die XML Formate für die Beauftragung aller Transaktionen zur Anwendung kommen und nicht nur für SEPA! Das Zahlungsverkehrs-Format EDIFACT wurde mit der Einführung der XML Formate abgelöst!

Auch die Zwischenbank-XML-Nachrichten für SEPA sind verfügbar und im Download-Bereich zu finden.

Überprüfen Sie Ihre Dateien mit unserem XML-Checker für die formale Überprüfung von Überweisungen.

XML - Strukturübersicht

Die in Österreich zwischen Kunden und Banken ausgetauschten Daten werden in einer Datei übermittelt, deren logischer Aufbau sich aus mehreren Ebenen zusammensetzt. Der Nachrichtenkopf (GroupHeader) enthält dabei für den Austausch notwendige Metadaten, die keine buchungsrelevanten Zahlungsverkehrsdaten enthalten. Darunter befinden sich die zu übertragenden Daten, zunächst die Bestandsebene, die mehrere Einzeltransaktionen zu einem Bestand zusammenfaßt, gefolgt von den Einzelebenen, die die zum Bestand gehörenden Einzeltransaktionen beinhalten.

Begriffe

  • UNIFI UNIversial Financial Industry message scheme, ISO 20022 Nachrichten
  • URN Uniform Resource Name, Eindeutiger Name für ein Objekt, hier für Schemata
  • URL Uniform Resource Locator, Eindeutiger Speicherort eines Objekts, zB lokaler Pfad
  • Parser Programm(teil), das XML kodierte Daten extrahiert und ggf. vorverarbeitet

PSA ist voll involviert in der Arbeit der internationalen Normierung von XML-Nachrichten für den Zahlungsverkehr und kumuliert laufend Kompetenz in XML-Anwendung und XML-Technik.

Folgende nationale Projekte wurden bereits in XML umgesetzt:
  • Nachforschungsautomation
  • eps-payment standard
  • Elektronische Zahlungsbestätigung
Montag, 05 Mai 2014 13:59

Zahlungsverkehrsformate

Die strikte Einhaltung gemeinsamer abgestimmter Normen ist bei bankübergreifenden Anwendungen eine wesentliche Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren im alltäglichen Einsatz.

Die entsprechenden normierten Nachrichtentypen wurden von uns unter Mitarbeit aller österreichischen Banken erarbeitet. Diese Nachrichtentypen gelten österreichweit.

XML als "Datenformat" ist in aller Munde. XML ist ein universelles Format für strukturierte Dokumente und Daten. Dabei werden Inhalt, Struktur und Darstellung voneinander getrennt definiert.

XML ist "Browser-fähig", d.h. kann in Internet- Browsern visualisiert werden. Wünschenswert ist meist auch die Verfügbarkeit eines sogenannten Stylesheets (XSL), welches längere XML-Nachrichten für den Anwender erst wirklich lesbar gestaltet.

Montag, 05 Mai 2014 13:58

Zahlungsreferenzen

Um möglichst viele Informationen auf einer Zahlungsanweisung im Verwendungszweck weitergeben zu können, wurden spezielle Strukturierungen erarbeitet.
Bei Finanzamts-/Postbarzahlungzahlungen bzw. EACT ist eine standardisierte Zahlungsreferenz erforderlich. Es gilt bei unstrukturierten Verwendungszweck 140 Zeichen bei strukturierter Zahlungsreferenz 35 Zeichen

Finanzamtszahlung

Die Finanzamtszahlung bietet Ihnen die Möglichkeit, komfortabel verschiedene Abgabenzahlungen an Finanzämter durchzuführen. Dabei werden die Informationen über die einzelnen Abgaben und deren Beträge an den Zahlungsempfänger weitergeleitet, der damit Ihre Zahlung eindeutig zuordnen kann.
Besondere Regeln für den Verwendungszweck bei Steuerzahlungen finden Sie pdf hier (431 KB) .

Postbarzahlung

Die Baranweisung bietet Ihnen die Möglichkeit einem Empfänger, der über kein Girokonto verfügt, Geld zu senden.
Besondere Regeln für den Verwendungszweck bei Postbarzahlungen finden sie pdf hier (467 KB)

EACT

Die EACT (European Association of Corporate Treasurers) hat eine Struktur ausgearbeitet, mit der die 140 Zeichen des im XML‐Format für SEPA‐Transaktionen zur Verfügung stehenden Textes für die detaillierte Rechnungsabstimmung genutzt werden können. Die Struktur für den Verwendungszweck bei EACT finden Sie pdf hier. (770 KB)

PSA bietet Ihnen in diesem Fall ein Service an, mit dessen Hilfe, die Zahlungsreferenz automatisch ermittelt werden kann.

Montag, 05 Mai 2014 13:54

IBAN und BIC

Mit IBAN und BIC werden Bankverbindungen in der EU einheitlich dargestellt, um eine Automatisierung des internationalen Zahlungsverkehrs zu ermöglichen.

IBAN (International Bank Account Number)

Die IBAN ist der internationale ISO Standard (ISO 13616) für die komplette Darstellung einer Kontoverbindung. Diese kann bis zu 34 Zeichen lang sein - in Österreich hat sie immer 20 Stellen - und befindet sich auf der Bankkarte, Kontoauszügen und Rechnungen.

Aufbau der IBAN

Sie besteht aus einem zweistelligen ISO-Länderkennzeichen, einer zweistelligen Prüfziffer, sowie Bankinformationen (z.B. Bankleitzahl) und der Kontonummer.
Mithilfe der Prüfziffer kann schon bei der Beauftragung einer Zahlung festgestellt werden, ob die angegebene IBAN richtig ist. Die frühzeitige Erkennung von Schreib- oder Tippfehlern verhindert damit eine Beauftragung fehlerhafter Zahlungen.

Berechnen Sie sich die IBAN Ihrer Geschäftspartner bitte auf keinen Fall selbst!

Die Gefahr, dass Sie eine falsche IBAN produzieren, ist hoch. Überweisungen mit falscher IBAN führen zu aufwendigen Rückleitungen.
Die formale Gültigkeit einer IBAN können Sie mit dem IBAN-Check überprüfen.

BIC (Business Identifier Code)

Der BIC ist der internationale ISO Standard (ISO 9362)  für die Kennung  von Kreditinstituten und Unternehmen.
Der BIC Ihrer Bank befindet sich u.a. auf der Bankkarte, Kontoauszügen und Rechnungen oder kann im BIC-Directory der S.W.I.F.T (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) abgefragt werden.

Montag, 05 Mai 2014 13:54

Kartenzahlung

Bankkarten mit Zahlungsfunktion haben im Rahmen von SEPA einen großen Stellenwert. Denn es sollen für den kompletten Kartenzahlungsverkehr einheitliche Regeln gelten. Diese beziehen sich größtenteils auf die bereits in Österreich etablierten Kartenzahlungen, wie etwa beim Bargeldbeheben von Geldausgabeautomaten oder Rechnungen via Bankomatkassen zu begleichen. Des Weiteren beinhaltet dieses Rahmenwerk einheitliche Sicherheitsanforderungen (z.B: EMV-Chip mit PIN) für Karten und Terminals von Kartensystemen und Kreditwirtschaft.

Ziel dieses Verfahrens ist die nationale Ausrichtung europäischer Kartenzahlungssystemen aufzuheben sowie eine reibungslose Zusammenarbeit der Marktteilnehmer, Karteninhaber, Issuer, Acquirer oder Händler einer Kartenzahlung zu ermöglichen.

Der Österreichischen Markt betreffend der Debitkarten entspricht seit Längerem den Anforderungen von SEPA.

Händler unterstützen diese Technologie bereits in großer Zahl und bieten ein flächendeckendes Netz an Chip-kompatiblen Zahlungsgeräten (Bankomatkassen) an.

Sie können mit SEPA die gleichen Annehmlichkeiten in allen europäischen SEPA-Ländern genießen. Egal in welchem europäischen SEPA-Land Sie sich befinden, die Debitkarte soll überall akzeptiert werden.

Montag, 05 Mai 2014 13:53

Firmenlastschrift

Seit November 2009 gibt es ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren, die Lastschrift. Dieses kann sowohl für EURO Zahlungen im Inland als auch für EURO Zahlungen in allen SEPA Ländern europaweit verwendet werden.

  • Die Firmenlastschrift ist nur für Firmen gültig (final: kein Erstattungsrecht auf den eingezogenen Betrag)
  • Die Lastschrift gilt sowohl für Kunden wie auch für Firmen (nicht final)
  • Die Lastschrift sowie die Firmenlastschrift ersetzen die heute gebräuchlichen österreichischen Verfahren (Einzugsermächtigung/Lastschriftverfahren)

Lastschriften zwischen Unternehmen können sowohl mittels Lastschrift bzw. Firmenlastschrift verwendet werden. Firmenlastschriften sind mit gültigem Mandat final. Zahlungspflichtigen Unternehmen wird dringend empfohlen, das unterzeichnete Mandat der Hausbank vorzulegen.

Bei der Migration auf die Lastschrift war folgendes zu beachten:

  • Anstatt Kontonummer und Bankleitzahl der Hausbank des Debtors ist die IBAN (International Banking Account Number) und (seit 2015 optional) der BIC (= „Bank Identifier Code“) zu verwendet.
  • Anpassung des Vertrages bei der Creditorbank.
  • Beantragung einer CreditorID bei der Creditorbank.
  • Für die Firmenlastschrift waren neue Mandate auszustellen.
  • Zuordnung von Mandatsreferenzen.
  • Information an den Debtor (Umstiegstermin, Verfahren, Mandatsreferenz, CID).
  • Definition eines Fälligkeitsdatums, an diesem Tag erfolgt der Einzug vom Konto des Debtors
  • Konvertierung von Kontonummer / Bankleitzahl auf IBAN / BIC in den internen Datenbanken sowie
  • Umstellung der internen Systeme auf das XML-Format
  • Grundsätzlich waren Erst- und Einmallastschriften spätestens 5, Folgelastschriften 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen einzureichen. Seit April 2013 bestand die Möglichkeit zur Verkürzung der Einreichfrist: Lastschriften innerhalb Österreichs konnten bis spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen eingereicht werden. Seit 2015 sind alle Lastschriften bis spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen einzureichen. Genaue Einreichfristen erhalten sie bei Ihrer Hausbank.
Mittwoch, 23 Oktober 2013 09:21

Lastschrift

Seit November 2009 gibt es ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren. Dieses kann sowohl für EURO Zahlungen im Inland als auch für EURO Zahlungen in allen SEPA Ländern europaweit verwendet werden.

  • Die Lastschrift gilt sowohl für Konsumenten wie auch für Firmen (nicht final)
  • Die Lastschrift ersetzt die heute gebräuchlichen österreichischen Verfahren (Einzugsermächtigungs-/Lastschriftverfahren)

Für SEPA Lastschriften ist folgendes zu beachten:

  • Anstatt Kontonummer und Bankleitzahl der Hausbank des Debtors wird die IBAN (International Banking Account Number) und der BIC (= „Bank Identifier Code“) verwendet.
  • Anpassung des Vertrages bei der Creditorbank.
  • Verwendung einer eindeutigen Creditor Kennung des einzugsberechtigten Unternehmens, die CID (Creditor Identification).
  • Verwendung einer Mandatsreferenz, die eine eindeutige Identifizierung des Mandates erleichtert. Bereits bestehende Einzugs- und Lastschriftsmandate können nach Information des Debtors, ohne neuerlicher Unterschrift, weiter verwendet werden.
  • Definition eines Fälligkeitsdatums, an diesem Tag erfolgt der Einzug vom Konto des Debtors.
  • Bei der Lastschrift besteht eine Einspruchsfrist von 8 Wochen, wenn ein gültiges Mandat vorhanden ist. Bei fehlendem/ungültigem Mandat kann bis 13 Monaten Einspruch ein gemeldet werden.
  • Alle Lastschriften sind so einzureichen, dass diese 1 Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen einlangen. Genaue Einreichfristen erhalten sie bei Ihrer Hausbank
  • Umstellung der internen Systeme auf das XML Format
  • Grundsätzlich sind Erst- und Einmallastschriften spätestens 5, Folgelastschriften 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen einzureichen. Seit April 2013 besteht die Möglichkeit zur Verkürzung der Einreichfrist: Lastschriften innerhalb Österreichs können bis spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen eingereicht werden. Genaue Einreichfristen erhalten sie bei Ihrer Hausbank.
Mittwoch, 23 Oktober 2013 09:21

Überweisung

Allgemein (Charakteristika)

Beauftragung von Überweisungen für Konsumenten

Elektronische Beauftragung über Online-Banking :

Überweisungen werden durch die Eingabe der IBAN und des BIC im Online-Banking-System beauftragt. Die IBAN des Empfängers sowie den BIC der Bank finden Sie auf Rechnungen.

Beleghafte Beauftragung mittels Zahlungsanweisung:

Überweisungen können außerdem mittels Zahlungsanweisungen beauftragt werden. Bei vorbedruckten Zahlungsanweisungen ist lediglich die eigene IBAN anzugeben. Diese finden Sie auf Ihrer Bankkarte, Online Banking oder auf ihrem Kontoauszug. Immer mehr Banken und Unternehmen bieten darüber hinaus die Möglichkeit an, Zahlungen mittels QR Code zu beauftragen.

Für SEPA Überweisungen ist folgendes zu beachten:

  • Überweisungen werden mit IBAN/BIC beauftragt.
  • Die IBAN und der BIC des Empfängers stehen auf der Rechnung.
  • Es ist zu beachten, dass IBAN und BIC NICHT selbst berechnet werden können.
  • Die Zahlungsanweisung ist verpflichtend zu verwenden.
    Alte Belege mit Kontonummer/BLZ werden nicht mehr entgegen genommen.
  • Es wird entweder der Verwendungszweck (140 Zeichen) oder die Zahlungsreferenz (35 Zeichen) übermittelt.
Mittwoch, 23 Oktober 2013 09:20

SEPA

SEPA steht für Single Euro Payment Area und bezeichnet die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes. Das SEPA Projekt wird von der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Europäischen Rat für Zahlungsverkehr (EPC = European Payment Council) getragen. Von der Vereinheitlichung profitieren sowohl Unternehmen, als auch Konsumenten. Somit wurde ein europaweiter Zahlungsverkehrssektor geschaffen, der das Wirtschaftswachstum und die Stärke Europas fördert. Um dies zu erreichen muss eine einheitliche Infrastruktur für alle EURO-Zahlungen geschaffen werden, die in immer stärkerem Ausmaß vollkommen elektronisch abgewickelt werden sollen.

Konkret bedeutet das, dass Unternehmer und Konsumenten nun Transaktionen in EURO innerhalb der SEPA-Länder

  • über ein einziges Konto
  • unter Verwendung einheitlicher Zahlungsinstrumente
  • so einfach und sicher

wie heute auf nationaler Ebene vornehmen können.

Somit verschwinden für Bankkunden mit der Verwirklichung des SEPA-Raums die Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen.

Derzeit beteiligen sich 34 Länder an diesem Projekt und zwar alle Länder der EU 28 sowie Island, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Norwegen und die Schweiz.

Die Schwerpunkte dieser Initiative lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Standardisierung des Rechtsbereiches
    Juli 2009: gemeinsamer Rechtsrahmen (Richtlinie für Zahlungsdienstleistungen 2007/64/EG, englisch: Payment Service Directive, PSD) für Transaktionen in Europa und Umsetzung in Österreich durch das nationale Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG).
    November 2009: Gleichpreisstellung von nationalen und grenzüberschreitenden Überweisungen und Lastschriften.
    März 2012: Festlegung des Endtermin für die Migration auf die SEPA Verfahren.
  • Festlegung von operativen Standards
    zur Erleichterung von grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungen wurden gemeinsame Standards, Prozesse und Datenformate (XML) festgelegt.
  • Schrittweise Ablösung der nationalen Verfahren 
    seit dem Jahr 2014 werden die nationalen Zahlungsverkehrsverfahren auf SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte migriert.
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